Gebührenerhöhung für Personalausweise ab 07.02.2026
Das Bundesministerium des Innern hat darüber informiert, dass die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen erhöht wurden. Die neuen Gebühren gelten bereits 07.02.2026.
Grundlage hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates am 30. Januar 2026 zur „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (VerwaltEntlastVO).
Die Gebührenerhöhung ist notwendig, da sowohl beim Ausweishersteller (Bundesdruckerei Berlin) als auch bei den Personalausweisbehörden gestiegene Kosten angefallen sind. Ziel ist es, weiterhin eine kostendeckende und effiziente Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.
Die neuen Gebühren im Überblick:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)